Inklusive Beschulung

2015 wurde im Landtag Baden-Württemberg die Änderung des Schulgesetztes Inklusion verabschiedet.

Eltern von Kindern mit einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch können nun wählen, ob ihr Kind an einer Allgemeinen Schule oder einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum die Schulpflicht erfüllen soll.

Hat Ihr Kind einen sonderpädagogischen Bildungsanspruch und Sie wünschen ein inklusives Bildungsangebot, so sollten Sie einen Antrag auf Inklusive Beschulung beim Staatlichen Schulamt Freiburg stellen.

Antragsverfahren

Hier finden Sie alle Informationen und Antragsformulare:

www.schulamt-freiburg.de/Themen/Inklusive

Hat Ihr Kind einen sonderpädagogischen Bildungsanspruch im Bereich geistige Entwicklung und Sie wünschen die Beschulung Ihres Kindes in der kooperativen Organisationsform, dann nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

E-Mail: sekretariat.rmsvn@freiburger-schulen.bwl.de

Kooperative Organisationsformen sind Klassen des SBBZ, die ihr Klassenzimmer an einer Allgemeinen Schule haben und so oft wie möglich gemeinsam mit einer Partnerklasse der allgemeinen Schule unterrichtet werden. Dieser Unterricht wird in gemeinsamer Verantwortung von einem Lehrerteam aus Sonderpädagogen und den Lehrkräften vor Ort gestaltet.

Standorte

Die Richard-Mittermaier-Schule als SBBZ mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist mit beiden Organisationsformen (Inklusion und Kooperation) und an unterschiedlichen Standorten vertreten:

  • Emil-Thoma-Realschule
  • Lessing-Realschule
  • Gertrud-Luckner-Gewerbe-Schule
  • Reinhold-Schneider-Schule
  • Karlsschule
  • Kepler-Gymnasium

Organisatorisches

Die Schulangebotsplanung obliegt dem Staatlichen Schulamt Freiburg. Bei der Antragstellung auf ein inklusives Bildungsangebot wird Sie das Staatliche Schulamt Freiburg über die Möglichkeiten der Beschulung beraten. Sie haben die Wahl, sich für die inklusive Beschulung oder die Beschulung in einem SBBZ zu entscheiden. Die Standorte der inklusiven Beschulung bestimmt das Staatliche Schulamt. Die Kinder sind dann Schüler der allgemein bildenden Schule.

In der kooperativen Organisationsform bleibt das Kind Schüler des SBBZ. Die Organisation obliegt der Leitung des SBBZ.

Nachmittagsbetreuung

Bietet die allgemein bildende Schule eine Nachmittagsbetreuung an, besteht auch für die Kinder mit sonderpädagogischen Bildungsanspruch die Möglichkeit, diese in Anspruch zu nehmen. Bitte teilen Sie Ihr Interesse daran gleich der zuständigen Schule bzw. dem Staatlichen Schulamt mit, damit der Personalschlüssel entsprechend angepasst werden kann.